AGB´s


AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen für die Personalberatung und Bereich HR-Consulting der Hotelwerk51° GmbH, Nobelstr. 3, 41189 Mönchengladbach. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, auch wenn ein ausdrücklicher Hinweis dann nicht mehr erfolgt. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden (etwa Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Auftraggebers) finden keine Anwendung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Anstellungsvertrages mit einem von Hotelwerk51° GmbH vorgeschlagenen Bewerber und Kandidaten innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss unter Angabe des vereinbarten Monatsbruttogehaltes Hotelwerk51° GmbH mitzuteilen. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Teil des mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Vertrages zu übersenden, in dem die Gehaltsbestandteile aufgelistet und durch die entsprechenden Unterschriften bestätigt sind. Wird der Anstellungsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Bewerber für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch der Hotelwerk51° GmbH nicht.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages fort. Der Auftraggeber hat die von Hotelwerk51° GmbH übergebenen Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag abgeschlossen hat.
Hat sich ein durch Hotelwerk51° GmbH vorgeschlagener Bewerber bereits zuvor unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, Hotelwerk51° GmbH unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch Hotelwerk51° GmbH zu unterrichten. In diesem Fall wird Hotelwerk51° GmbH keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers erbringen.
 
Die Hotelwerk51° GmbH zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen nicht auf eigenen Ermittlungen, sondern auf den Auskünften des Bewerbers und Informationen von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen kann und wird deshalb nicht übernommen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird. Für Schäden, die durch Weiterleitung falscher Angaben entstehen, haftet Hotelwerk51° GmbH nur im Rahmen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
Das Vermittlungs- & Beratungshonorar für eine erfolgreiche Vermittlung eines Bewerbers an den Auftraggeber in eine Festanstellung beträgt ein 1,8-faches eines Monatsbrutto und versteht sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%, verteilt und gestaffelt in 3/3: 

Zahlbar mit dem ersten Drittel (1. Rate) bei Auftragsannahme und Beginn der Zusammenarbeit mit dem Start der Beratung (vor Ort, Videocall, telefonisch), Zugriff auf das Netzwerk, Auswahl und folgend Vorstellung von konkreten Kandidaten, Abstimmung der Gespräche und gemeinsamer Umsetzung via Videocall, vor Ort und bei uns.

Dem zweiten Drittel (2. Rate) bei Besetzung und Einstellung durch Sie in Abstimmung mit uns.

Dem letzten Drittel (3. Rate) nach 3- monatiger Betriebszugehörigkeit und Erstellung der Abschlussrechnung.

Abweichend kann die Hotelwerk51° GmbH hier einzelne Konditionsbestandteile der Drittelvereinbarung oder Einmalzahlung in Abstimmung mit dem Auftraggeber anpassen.
 
Eine Vermittlung gilt immer als erfolgreich, wenn nicht nur der Kunde/ Auftraggeber eine Festanstellung mit dem Kandidaten begründet, sondern auch ein dem Kundenunternehmen nahestehendes Unternehmen, z. B. eine Holdinggesellschaft, eine Tochter-, Schwester- oder sonstige Konzerngesellschaft, eine Beteiligungsgesellschaft oder andere nahestehende Unternehmen, z. B. Unternehmen mit identischen Mehrheitsgesellschaftern, sofern die Festanstellung bei dem nahestehenden Unternehmen nicht auf andere Ursachen zurückzuführen ist als die Vermittlung durch Hotelwerk51° GmbH, bzw. eine vorangegangene Tätigkeit im Rahmen des Interimsmanagements.

Das Honorar wird auch dann fällig, wenn ein Anstellungsvertrag bis zu zwölf Monate nach Vorlage der Vorschlagsliste mit einem von Hotelwerk51° GmbH vorgeschlagenen Bewerber abgeschlossen wird. Sämtliche Honorarsätze und Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen des Auftrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.

Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Es gilt dann die Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem Vertragswillen am nächsten kommt.
Wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, Einzelunternehmer, eingetragener Kaufmann, juristische Person, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich–rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Mönchengladbach– auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess – das Amtsgericht Mönchengladbach.

Demnach gilt für alle Streitigkeiten der Gerichtsstand Mönchengladbach als vereinbart.

Mönchengladbach, Januar 2022


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